21.03.12
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Kategorie: AKTUELLES
Geschrieben von fb3_dek am 21.03.12 15:16
Für die Anrechnung von Studienleistungen anderer Hochschulen ist folgendes Verfahren / sind folgende Unterlagen zwingend notwendig:
Formular Anrechnung von Prüfungsleistungen vollständig ausfüllen
Auszug aus dem Modulhandbuch der Hochschule, in dem Sie die Prüfungsleistung abgelegt haben, sowie ein Vorlage (Original und Kopie zum Verbleib) eines Zeugnisses dieser Prüfungsleistung beifügen. Achtung: Für eine Anrechnung MUSS eine Note für eben diese anzurechnende Prüfung dokumentiert sein. Hierbei ist eine eigene Berechnung NICHT zulässig
Der Prozess ist im Weiteren über das Formular geregelt
Das Formular finden Sie unter: et.fh-duesseldorf.de/Personen/Professoren/Schmengler/Koordination Wirtschaftsingenieur/Anrechnung von Studienleistungen
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